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Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

EU-Japan: Zusätzliche 42 geografische Angaben, die für beide Seiten geschützt sind

  • Presseartikel
  • 27. September 2023
  • Brüssel
  • Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
  • Lesedauer: 2 Min
Verschiedene Bilder von Lebensmitteln aus der EU und Japan

Im Rahmen des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der EU und Japan werden beide Parteien weitere 42 geografische Angaben (g. A.) schützen, darunter Raclette de Savoie, Vinagre de Jerez für die EU und sanuki shiro miso (Misopaste) oder Osaka-Wein für Japan. Dies ist das dritte Mal, dass die Liste der in Japan und in der EU geschützten geografischen Angaben erweitert wird, nachdem im Februar 2021 56 geografische Angaben und im Februar 2022 56 neue geografische Angaben hinzugefügt wurden.

Das am 1. Februar 2019 in Kraft getretene Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Japan schützt die aufgeführten Agrar- und Lebensmittelnamen vor Nachahmung und Usurpation, bringt Vorteile für den gegenseitigen Handel und führt die Verbraucher zu garantiert authentischen Produkten aus zwei Regionen mit einer reichen kulinarischen und kulturellen Tradition ein. Bis heute waren 263 geografische Angaben der EU und 112 japanische geografische Angaben von beiden Seiten geschützt, was insgesamt 375 registrierten Lebensmitteln und Getränken entspricht. Der Beschluss zur Änderung der Anhänge der geografischen Angaben wurde am 27. September in Japan von Vertretern beider Parteien unterzeichnet und tritt am 30. September 2023 in Kraft. Gleichzeitig einigten sich die EU und Japan darauf, bis Ende dieses Jahres bis zu sechs geografische Angaben aus Japan hinzuzufügen und 2025 eine weitere Erweiterung der Liste der geschützten geografischen Angaben zu beschließen.

Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Japan ist eines der wichtigsten Abkommen in Bezug auf die Agrar- und Lebensmittelwirtschaft. Japan ist der fünftgrößte Absatzmarkt für Agrarlebensmittelausfuhren der EU. Die wichtigsten von der EU nach Japan ausgeführten Erzeugnisse sind Schweinefleisch, Weine und Spirituosen, Zigarren und Zigaretten, Käse, Schokolade und Zuckerwaren sowie andere landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse. Die EU führt hauptsächlich Suppen und Soßen, pflanzliche Erzeugnisse sowie Lebensmittel- und Getreidezubereitungen ein.

Hintergrund

Mehr als 5 000 geografische Angaben (EU und Nicht-EU) sind in der EU geschützt. Diese werden entweder durch Anträge auf geografische Angabe geschützt, die direkt von der EU oder von Antragstellern aus Drittländern (in der Regel Erzeuger oder Erzeugergruppierungen) eingereicht werden, oder durch internationale Abkommen wie das Abkommen zwischen der EU und Japan, das zwischen der EU und Drittländern geschlossen wurde. Die g. A. decken landwirtschaftliche Erzeugnisse, Weine und Spirituosen im Rahmen ihrer EU-Qualitätsregelungen ab.

Geografische Angaben sind Rechte des geistigen Eigentums, die die Namen bestimmter Erzeugnisse schützen, deren Merkmale, Qualitätsmerkmale oder Ansehen mit dem Erzeugungsgebiet verbunden sind.

Mehr Informationen

Liste der zusätzlichen 42 geografischen Angaben, die im Rahmen des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der EU und Japan eingetragen wurden – September 2023

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EU-Japan

Weiterführende Links

Agrarhandel EU-Japan

EU-Qualitätsregelungen erläutert

Datum der Veröffentlichung
27. September 2023
Autor
Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Ort
Brüssel