
Ab morgen und bis zum 5. Juni 2025 wird der in die EU eingeführte ukrainische Hafer im Rahmen des Zollkontingents aus der vertieften und umfassenden Freihandelszone (DCFTA) stattfinden, das seit 2016 zwischen den beiden Parteien besteht. Die automatische Wiedereinführung dieses Zollkontingents ist das Ergebnis der überarbeiteten autonomen Handelsmaßnahmen, die seit dem 6. Juni 2024 in Kraft sind.
Die ATM-Verordnung enthält eine Notbremse für mehrere Produkte, einschließlich Hafer, die automatisch ausgelöst wird, wenn die Einfuhrmengen die durchschnittlichen jährlichen Einfuhren erreichten, die zwischen dem 1. Juli 2021 und dem 31. Dezember 2023 verzeichnet wurden. Bei Hafer liegt dieser Durchschnitt bei 2,440,56 Tonnen. Sobald dieses Volumen erreicht ist, führt die Kommission innerhalb von 14 Tagen das entsprechende Zollkontingent aus dem vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen wieder ein. Die Quote für Hafer wird auf 4.000 Tonnen festgesetzt. Da die Einfuhren seit Anfang 2024 über diesem Volumen liegen, gelten die Meistbegünstigungszölle bis Ende 2024. Die DCFTA-Quote wird ab dem 1. Januar 2025 wieder verfügbar sein.
Die Ukraine führte 2022 etwas mehr als 7 000 Tonnen Hafer in alle Drittländer und 11 173 Tonnen von Juli 2023 bis Mai 2024 aus. Neben der EU exportiert sie in eine Reihe von Ländern auf der ganzen Welt: Indien, Irak, Libyen, Marokko, Südafrika, die Schweiz, die Türkei und Vietnam, um nur einige zu nennen.
Hintergrund
Die seit dem 4. Juni 2022 geltenden autonomen Handelsmaßnahmen haben sich eindeutig positiv auf den Handel der Ukraine mit der EU ausgewirkt. Zusammen mit den Solidaritätskorridoren haben die Geldautomaten sichergestellt, dass die Handelsströme aus der Ukraine in die EU in den Jahren 2022 und 2023 trotz der durch den Krieg verursachten erheblichen Störungen und gegen den allgemeinen Trend eines Rückgangs des Handels der Ukraine insgesamt bemerkenswert stabil geblieben sind. Die EU-Einfuhren aus der Ukraine beliefen sich 2023 auf 22,8 Mrd. EUR gegenüber 24 Mrd. EUR vor dem Krieg im Jahr 2021.
Die jüngsten Geldautomaten haben eine Notbremse für Eier, Geflügel, Zucker, Hafer, Mais, Grütze und Honig eingeführt, um auch die Empfindlichkeiten der EU zu berücksichtigen. Die genaue Höhe der Einfuhren und die entsprechenden Auslöseschwellen können in Echtzeit auf der Website der Zollunion verfolgt werden.
Für weitere Informationen
- Datum der Veröffentlichung
- 18. Juni 2024
- Autor
- Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
- Ort
- Brüssel

