Verordnungen zu den Qualitätsregelungen
Das Europäische Parlament und der Rat haben eine Verordnung mit Sondermaßnahmen für die Landwirtschaft in den Regionen in äußerster Randlage der EU verabschiedet. Dadurch sollen die Regionen unterstützt werden, die mit besonders schwierigen natürlichen Gegebenheiten konfrontiert sind, zum Beispiel extremer Randlage. Um ihre landwirtschaftlichen Erzeugnisse bekannter zu machen, wurde ein spezielles Logo entworfen, das als freiwilliges Qualitätszeichen verwendet werden kann. In der Verordnung werden die Vorschriften für die Verwendung des Logos festgelegt.
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13 MÄRZ 2013
EU regulation 228/2013 on specific measures for agriculture in the outermost regions of the European Union
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