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Agriculture and rural development

Verordnungen über geografische Angaben und Qualitätsregelungen

Verordnungen zu Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugnissen

Diese Rechtsakte enthalten Vorschriften für den Agrar- und Lebensmittelsektor allgemein, geografische Angaben und garantiert traditionelle Spezialitäten sowie Erläuterungen zur Verwendung der Logos für jede Regelung, eine Beschreibung ihres Geltungsbereichs und Leitlinien für Agrarlebensmittel, die aus Erzeugnissen mit g. U. oder g. g. A. hergestellt werden.

Verordnungen zu Wein

Als Teil der gemeinsamen Marktorganisation gilt für den Weinsektor eine besondere Verordnung, in der auch die Anwendung der EU-Qualitätsregelungen festgelegt ist. In anderen Rechtsakten werden die Umsetzung der Vorschriften für die Qualitätsregelungen, die damit verbundenen vorgeschriebenen Prüfungen, die Kennzeichnung und die Aufmachung bestimmter Erzeugnisse des Weinsektors festgelegt.

Verordnungen zu Spirituosen

Mit dieser Verordnung werden Regeln für die Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen sowie zum Schutz geografischer Angaben für Spirituosen festgelegt.

  • Verordnung (EU) 2019/787 über die Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Kennzeichnung von Spirituosen, die Verwendung der Bezeichnungen von Spirituosen bei der Aufmachung und Kennzeichnung von anderen Lebensmitteln
  • Delegierte Verordnung (EU) 2021/1235 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/787 betreffend Anträge auf Eintragung geografischer Angaben für Spirituosen, Änderungen der Produktspezifikation, die Löschung der Eintragung und das Register
  • Delegierte Verordnung (EU) 2021/1465 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1465 hinsichtlich der Begriffsbestimmung von Anspielungen auf rechtlich vorgeschriebene Bezeichnungen von Spirituosen oder geografische Angaben für Spirituosen und deren Verwendung in der Bezeichnung, Aufmachung und Kennzeichnung anderer Spirituosen als der, auf die angespielt wird
  • Delegierte Verordnung (EU) 2021/1236 der Kommission mit Einzelheiten der Anwendung der Verordnung (EU) 2019/787 in Bezug auf Anträge auf Eintragung geografischer Angaben für Spirituosen, das Einspruchsverfahren, Änderungen der Produktspezifikation, die Löschung der Eintragung

Verordnungen zu Bergerzeugnissen

Die fakultative Qualitätsangabe „Bergerzeugnis“ wurde eingeführt, um die Kommunikation mit dem europäischen Markt über den Mehrwert landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die unter schwierigen Bedingungen wie Berggebieten hergestellt werden, zu erleichtern.

Verordnung zu Erzeugnissen aus Regionen in äußerster Randlage

Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Gebiete in äußerster Randlage der EU zu unterstützen, die mit besonders schwierigen natürlichen Bedingungen wie extremer Abgelegenheit konfrontiert sind. Um ihre landwirtschaftlichen Erzeugnisse bekannter zu machen, wurde ein spezielles Logo entworfen, das als freiwilliges Qualitätszeichen verwendet werden kann. In der Verordnung werden die Vorschriften für die Verwendung des Logos festgelegt.