Verordnungen zu Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugnissen
Diese Rechtsakte enthalten Vorschriften für den Agrar- und Lebensmittelsektor allgemein, geografische Angaben und garantiert traditionelle Spezialitäten sowie Erläuterungen zur Verwendung der Logos für jede Regelung, eine Beschreibung ihres Geltungsbereichs und Leitlinien für Agrarlebensmittel, die aus Erzeugnissen mit g. U. oder g. g. A. hergestellt werden.
- Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
- Delegierte Verordnung (EU) Nr. 664/2014 der Kommission über die Logos für g. U., g. g. A. und g. t. S.
- Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2022/891 der Kommission zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 664/2014.
- Durchführungsverordnung (EU) Nr. 668/2014 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
- Durchführungsverordnung (EU) 2022/892 der Kommission zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 668/2014
- Mitteilung der Kommission: Leitlinien für die Kennzeichnung von Lebensmitteln, die g.U. und g.g.A. enthalten
Verordnungen zu Wein
Als Teil der gemeinsamen Marktorganisation gilt für den Weinsektor eine besondere Verordnung, in der auch die Anwendung der EU-Qualitätsregelungen festgelegt ist. In anderen Rechtsakten werden die Umsetzung der Vorschriften für die Qualitätsregelungen, die damit verbundenen vorgeschriebenen Prüfungen, die Kennzeichnung und die Aufmachung bestimmter Erzeugnisse des Weinsektors festgelegt.
- Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse
- Verordnung (EU) 2021/2117 der Kommission zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1308/2013
- Delegierte Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 in Bezug auf Anträge auf Schutz von Ursprungsbezeichnungen, geografischen Angaben und traditionellen Begriffen im Weinsektor
- Durchführungsverordnung (EU) 2019/34 der Kommission in Bezug auf Anträge auf Schutz von Ursprungsbezeichnungen, geografischen Angaben und traditionellen Begriffen im Weinsektor
- Verordnung (EU) Nr. 2021/2116 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik
- Delegierte Verordnung (EU) 2019/934 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 hinsichtlich der Anbauflächen, auf denen der Alkoholgehalt der Weine erhöht werden darf, der zugelassenen önologischen Verfahren und der Einschränkungen für die Erzeugung und Haltbarmachung von Weinbauerzeugnissen
- Delegierte Verordnung (EU) 2018/273 der Kommission betreffend Rebpflanzungen, der Weinbaukartei, der Begleitdokumente und der Zertifizierung, der Ein- und Ausgangsregister, der obligatorischen Meldungen
Verordnungen zu Spirituosen
Mit dieser Verordnung werden Regeln für die Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen sowie zum Schutz geografischer Angaben für Spirituosen festgelegt.
- Verordnung (EU) 2019/787 über die Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Kennzeichnung von Spirituosen, die Verwendung der Bezeichnungen von Spirituosen bei der Aufmachung und Kennzeichnung von anderen Lebensmitteln
- Delegierte Verordnung (EU) 2021/1235 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/787 betreffend Anträge auf Eintragung geografischer Angaben für Spirituosen, Änderungen der Produktspezifikation, die Löschung der Eintragung und das Register
- Delegierte Verordnung (EU) 2021/1465 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1465 hinsichtlich der Begriffsbestimmung von Anspielungen auf rechtlich vorgeschriebene Bezeichnungen von Spirituosen oder geografische Angaben für Spirituosen und deren Verwendung in der Bezeichnung, Aufmachung und Kennzeichnung anderer Spirituosen als der, auf die angespielt wird
- Delegierte Verordnung (EU) 2021/1236 der Kommission mit Einzelheiten der Anwendung der Verordnung (EU) 2019/787 in Bezug auf Anträge auf Eintragung geografischer Angaben für Spirituosen, das Einspruchsverfahren, Änderungen der Produktspezifikation, die Löschung der Eintragung
Verordnungen zu Bergerzeugnissen
Die fakultative Qualitätsangabe „Bergerzeugnis“ wurde eingeführt, um die Kommunikation mit dem europäischen Markt über den Mehrwert landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die unter schwierigen Bedingungen wie Berggebieten hergestellt werden, zu erleichtern.
- Delegierte Verordnung (EU) Nr. 665/2014 der Kommission über die Bedingungen für die Verwendung der fakultativen Qualitätsangabe „Bergerzeugnis“
- Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Verordnung zu Erzeugnissen aus Regionen in äußerster Randlage
Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Gebiete in äußerster Randlage der EU zu unterstützen, die mit besonders schwierigen natürlichen Bedingungen wie extremer Abgelegenheit konfrontiert sind. Um ihre landwirtschaftlichen Erzeugnisse bekannter zu machen, wurde ein spezielles Logo entworfen, das als freiwilliges Qualitätszeichen verwendet werden kann. In der Verordnung werden die Vorschriften für die Verwendung des Logos festgelegt.
- Verordnung (EU) Nr. 228/2013 über Sondermaßnahmen im Bereich der Landwirtschaft zugunsten der Regionen in äußerster Randlage der Union