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Agriculture and rural development

Aromatisierter Wein

Informationen über die Klassifizierung, die Politik, die Rechtsgrundlagen und die Ausschüsse im Zusammenhang mit aromatisierten Weinerzeugnissen der EU. 

Überblick

Aromatisierte Weinerzeugnisse sind alkoholische Getränke, die durch Zusatz von Aromastoffen sowie anderen Zutaten, wie Traubenmost und/oder Alkohol, Farbstoffe und Zucker, zu bestimmten Weinerzeugnissen hergestellt werden. In der Europäischen Union werden sie in drei Hauptkategorien eingeteilt:

  • aromatisierte Weine (z. B. Wermut),
  • aromatisierte weinhaltige Getränke (z. B. Sangria und Glühwein),
  • aromatisierte weinhaltige Cocktails.

Aromatisierte Weinerzeugnisse haben in einigen EU-Ländern eine lange Tradition, z. B. in Italien, Deutschland, Kroatien, Spanien und Frankreich. Einige dieser EU-Länder haben die Eintragung und den Schutz folgender geografischer Angaben beantragt: Vermouth di Torino, Nürnberger Glühwein, Thüringer Glühwein, Samoborski bermet und Vino Naranja del Condado de Huelva.

Weiterführende Informationen

Qualitätsregelungen und geografische Angaben

Politik

Die EU fördert die Herstellung aromatisierter Weinerzeugnisse nicht, diese profitieren aber indirekt von den nationalen Stützungsprogrammen im Weinsektor.

Die EU hat einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Herstellung und Etikettierung und für den Schutz geografischer Angaben geschaffen. Darüber hinaus ist geplant, aromatisierte Weinerzeugnisse in die Tätigkeiten der Beobachtungsstelle der EU für den Weinmarkt einzubeziehen, um durch die zeitnahe Erhebung und Bereitstellung von Marktdaten und kurzfristigen Analysen für mehr Transparenz zu sorgen.

Weiterführende Informationen

EU-Weinmarkt

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) Nr. 251/2014 – Vorschriften für die Herstellung und Etikettierung von aromatisierten Weinerzeugnissen, Begriffsbestimmung von aromatisierten Weinerzeugnissen, Festlegung der spezifischen in der EU zugelassenen Kategorien und detaillierte Vorschriften für deren Herstellung, Beschreibung, Aufmachung und Etikettierung sowie Bestimmungen über die Eintragung und den Schutz geografischer Angaben für aromatisierte Weinerzeugnisse

Delegierte Verordnung (EU) 2017/670 – Festlegung der zugelassenen Herstellungsverfahren für aromatisierte Weinerzeugnisse

Ausschüsse

Damit die Europäische Kommission ihre Aufgabe der Annahme von Durchführungsrechtsakten und Delegierten Rechtsakten unter der Kontrolle der EU-Mitgliedstaaten wahrnehmen kann, wird die Kommission von verschiedenen Ausschüssen und Expertengruppen unterstützt, die sich aus Regierungsvertreterinnen und -vertretern zusammensetzen und in denen ein/e Vertreter/in der Europäischen Kommission den Vorsitz führt.

Der Ausschuss für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte tritt regelmäßig zusammen, um über Themen wie die Entwicklung der Marktpreise, Erzeugung und Handel in der EU und in Drittländern zu diskutieren. Themen im Zusammenhang mit aromatisierten Weinerzeugnissen werden im Ausschuss und in der Expertengruppe für Wein erörtert.

Die Gruppe für den zivilen Dialog zum Thema Wein hat die Aufgabe, die Europäische Kommission dabei zu unterstützen, einen regelmäßigen Dialog mit den Interessenträgern über alle Fragen im Zusammenhang mit Wein und aromatisierten Weinerzeugnissen zu führen.