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Agriculture and rural development

Gebiete mit naturbedingten oder anderen spezifischen Nachteilen

Erläuterungen zu Gebieten mit naturbedingten oder anderen spezifischen Nachteilen

Gebiete mit naturbedingten oder anderen spezifischen Nachteilen sind wegen spezifischer Probleme aufgrund von natürlichen Gegebenheiten schwieriger landwirtschaftlich zu nutzen. Um zu verhindern, dass diese Flächen aufgegeben werden, leistet die Europäische Union Unterstützung sowohl durch Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums als auch durch Regelungen zur Einkommensstützung.

Kriterien für Gebiete mit naturbedingten Nachteilen

Um für Zahlungen für Gebiete mit naturbedingten Nachteilen infrage zu kommen, müssen die Flächen zu einer der drei folgenden Kategorien gehören:

  • Berggebiete, die durch Höhenlagen oder besonders steile Hänge gekennzeichnet sind;
  • Gebiete mit erheblichen naturbedingten Nachteilen – dies beruht auf acht biophysikalischen Kriterien sowie einem Verfahren, das als „Feinabstimmung“ bezeichnet wird;
  • andere Gebiete mit spezifischen Nachteilen. Diese sind auf 10 % der Gesamtfläche der einzelnen EU-Länder begrenzt und werden von ihnen selbst festgelegt.

Die EU-Länder verwenden sowohl für die Zahlungen aus Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums als auch aus Regelungen zur Einkommensstützung dieselben Gebietsabgrenzungen.

Berggebiete

Um als Berggebiete mit naturbedingten Nachteilen eingestuft zu werden, müssen landwirtschaftliche Flächen eines der folgenden Merkmale aufweisen:

  • sie liegen in einer Höhe, in der die Landwirtschaft schwierig ist;
  • sie weisen steile Hänge auf, die die Verwendung üblicher landwirtschaftlicher Geräte verhindern;
  • sie liegen nördlich des 62. Breitengrads.

Gebiete mit erheblichen naturbedingten Nachteilen

In Gebieten mit erheblichen naturbedingten Nachteilen herrschen besondere Bedingungen, die die Landwirtschaft erschweren. Damit Flächen als von diesen Nachteilen betroffen angesehen werden können, muss sich eine der folgenden Bedingungen negativ auf sie auswirken:

  • niedrige Temperatur;
  • Trockenheit;
  • übermäßige Bodenfeuchtigkeit;
  • begrenzte Wasserführung;
  • unvorteilhafte Bodentextur und Steinigkeit;
  • geringe Durchwurzelungstiefe;
  • schlechte chemische Eigenschaften;
  • steile Hanglage.

Diese Gebiete unterliegen ebenfalls einem „Feinabstimmungsverfahren“. Dabei wird geprüft, ob die Flächen erheblich verbessert wurden, sodass sich die Bedingungen nicht negativ auf die Landwirtschaft auswirken. Ein Beispiel dafür wäre übermäßig feuchter Boden, der mittlerweile künstlich entwässert wurde.

Aus anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete

Aus spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete bestehen aus Flächen, auf die sich andere Faktoren negativ auswirken. Dazu gehören Gebiete, in denen die Gefahr besteht, dass die landwirtschaftliche Tätigkeit eingestellt wird, in denen eine aktive landwirtschaftliche Gemeinschaft jedoch wichtig ist, um

  • die Umwelt zu erhalten oder zu verbessern;
  • den ländlichen Raum zu pflegen;
  • das touristische Potenzial des Gebiets zu erhalten;
  • die Küste zu schützen.

Diese Gebiete werden von den EU-Ländern selbst bestimmt und dürfen 10 % der Gesamtfläche des Landes nicht überschreiten.

Zahlungen für die ländliche Entwicklung in Gebieten mit naturbedingten oder anderen spezifischen Nachteilen

Die EU-Länder können Zahlungen an die Gebiete mit naturbedingten oder anderen spezifischen Nachteilen aus Mitteln für die Entwicklung des ländlichen Raums leisten. Diese sind dazu gedacht, den finanziellen Unterschied zwischen landwirtschaftlich nicht benachteiligten Gebieten und Gebieten mit naturbedingten oder anderen spezifischen Nachteilen auszugleichen.

Zahlungen für die Einkommensstützung in Gebieten mit naturbedingten oder anderen spezifischen Nachteilen

Die EU-Länder können beschließen, in Gebieten mit naturbedingten oder anderen spezifischen Nachteilen spezifische Einkommensstützung zu zahlen. Eine solche Zahlung wird derzeit nur von Dänemark und Slowenien geleistet. Bis zu 5 % der nationalen Mittel für Einkommensstützung können für Zusatzzahlungen an Landwirte in Gebieten mit naturbedingten oder anderen spezifischen Nachteilen verwendet werden.

Arrangementer

  • Konferenzen und Gipfeltreffen

EU Agri-Food Days

  • Dienstag, 5. Dezember 2023, 09:30 - Freitag, 8. Dezember 2023, 15:30 (CET)