Übersicht
Das Rechnungsabschlussverfahren besteht aus regelmäßigen Prüfungen, bei denen kontrolliert wird, wie die EU-Länder Zahlungen tätigen, Abgaben erheben und aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu Unrecht geleistete Zahlungen einziehen.
Dies ermöglicht der Europäischen Kommission vor allem durch Kontrollen vor Ort zu überprüfen, ob die EU-Länder
- die verfügbaren Mittel ordnungsgemäß verwenden,
- die Zahlungen gemäß den EU-Rechtsvorschriften durchführen
- und über gut funktionierende Verwaltungs- und Kontrollsysteme verfügen, die korrekte Auszahlungen an Empfänger gewährleisten.
Die Kommission führt jährlich mehr als 100 Prüfungen durch.
Kontrollsysteme
Die EU-Länder müssen sicherstellen, dass ihre nationalen Zahlstellen alle Anträge gründlich prüfen, bevor eine Zahlung geleistet wird.
Für die meisten Agrarzahlungen der EU müssen sie außerdem ein integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) einrichten, bei dem manchmal die fortschrittlichsten Luft- oder Satellitentechniken zum Einsatz kommen, und die Anträge in Computerdatenbanken abgleichen.
Bei Zahlungen, die nicht unter dieses System fallen, werden andere Arten von Kontrollen durchgeführt.
Einziehung von Mitteln
Werden Unregelmäßigkeiten oder systematische Verstöße festgestellt, fordert die Kommission die zu Unrecht ausgegebenen Mittel von dem betreffenden Land zurück (Finanzkorrekturen). Die Finanzkorrekturen können sich auf Zahlungen erstrecken, die innerhalb von 24 Monaten vor Beginn des Verfahrens von dem Verstoß betroffen waren.
Sollten die Verluste für den EU-Haushalt nicht genau berechnet werden können, kann die Korrektur mit 2 %, 5 %, 10 %, 25 % der betreffenden Zahlung oder sogar mehr festgesetzt werden. Dies ist ein starker Anreiz für die EU-Länder, die Qualität ihrer Kontrollsysteme zu verbessern.
Seit 1996, als das System in seine jetzige Form umgestaltet wurde, sind 37 Beschlüsse gefasst worden, mit denen Ausgaben in Höhe von acht Milliarden Euro aus der EU-Finanzierung ausgeschlossen wurden. Im Durchschnitt betrug der Korrektursatz pro Haushaltsjahr 1,5 %.
Recht der EU-Länder auf Gegendarstellung
Die Kommission richtet ihre Feststellungen an das betreffende EU-Land. Nach dem Informationsaustausch zwischen dem EU-Land und der Kommission wird eine bilaterale Besprechung organisiert.
Bevor ein Konformitätsbeschluss gefasst wird, erhält das EU-Land im Rahmen des Verfahrens die Möglichkeit, alle wesentlichen Korrekturen durch ein Gremium unabhängiger Sachverständiger (Schlichtungsstelle) überprüfen zu lassen, um die beiden Standpunkte in Einklang zu bringen.
Die Kommission kann die von der Schlichtungsstelle vorgelegten Vorschläge annehmen oder ablehnen. Das Verfahren wird durch einen förmlichen Beschluss der Kommission abgeschlossen, gegen den das EU-Land Rechtsmittel einlegen kann. Derzeit ist der Gerichtshof der EU für diese Angelegenheiten zuständig.
Weitere Informationen
Das Factsheet „Umsichtige Verwaltung des Agrarhaushalts“ bietet einen Überblick über die Systeme zur Verwaltung und Kontrolle der Agrarausgaben auf nationaler und EU-Ebene und beschreibt die Aufgaben und Zuständigkeiten der verschiedenen Akteure.