Rechtsgrundlage
Mit dem Beschluss der Europäischen Kommission 2013/767/EU vom 16. Dezember 2013 wurde ein Rahmen für den zivilen Dialog im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik eingerichtet.
Im Anschluss an diesen Beschluss wurde im April 2014 eine Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen veröffentlicht. Darauf aufbauend verabschiedete die Kommission im Juli 2014 einen Beschluss über die Zusammensetzung von 13 Gruppen für den zivilen Dialog. Die Mitgliedsorganisationen der Gruppen für den zivilen Dialog wurden für eine siebenjährige Amtszeit nominiert, die im Juli 2021 zu Ende ging und mit dem Beschluss der Kommission 2021/1112 bis zum 31. Dezember 2022 verlängert wurde.
Aufforderungen zur Einreichung von Bewerbungen
Die Auswahlkriterien und Ernennungsbedingungen für Gruppen für den zivilen Dialog sind in ihren jeweiligen Aufforderungen zur Einreichung von Bewerbungen dargelegt.
Dokumente
Frühere Aufforderungen zur Einreichung von Bewerbungen
- 3. DEZEMBER 2019
- 3. DEZEMBER 2019
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Links zum Thema
Liste der Gruppen für den zivilen Dialog in der Landwirtschaft, Organisation und Zuständigkeiten, Rechtsgrundlage für den zivilen Dialog.
Eine Partnerschaft zwischen den europäischen Landwirten und unserer Gesellschaft, damit es genügend bezahlbare Lebensmittel gibt, die Einkommen der Landwirte gesichert sind und ländliche Gebiete auch in Zukunft florieren.