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Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

Wie geht die EU den komplizierten Verwaltungsaufwand für die europäischen Landwirte an?

Nationale Pläne für die Umsetzung der GAP

Die GAP für 2023-2027 stellt einen Schritt der EU nach vorn dar, da sie Landwirtinnen und Landwirte entlastet und einzelne Länder und Regionen mehr Befugnisse erhalten. Dies geschieht mithilfe von GAP-Strategieplänen, die die Länder selbst konzipieren und umsetzen. Im Rahmen dieser Pläne können die Länder ihre eigenen Maßnahmen und Förderregelungen gestalten und so den lokalen Bedürfnissen besser gerecht werden.

Flexiblere Regelungen

98 Mrd. Euro für freiwillige Maßnahmen zur Förderung der Umwelt-, Klima- und Tierschutzziele 
Landwirtschaftliche Betriebe mit weniger als 10 Hektar Fläche sind von Kontrollen und Strafzahlungen im Zusammenhang mit der Einhaltung der Konditionalitätsanforderungen ausgenommen
Verringerung um mindestens 50 % der Zahl der Vor-Ort-Besuche von landwirtschaftlichen Betrieben durch nationale Verwaltungen

Im Jahr 2023 äußerten die Landwirtinnen und Landwirte in der EU, dass einige neue Umweltanforderungen schwer zu erfüllen seien. Daher schlug die Kommission im März 2024 vor, die Vorschriften flexibler zu gestalten und an die landwirtschaftliche Realität anzugleichen: Demnach sind Betriebe mit weniger als 10 Hektar Fläche von Kontrollen im Zusammenhang mit diesen Vorschriften ausgenommen

Das Europäische Parlament und der Rat haben den Vorschlag rasch angenommen, und die aktualisierten Regelungen traten im Mai 2024 rückwirkend in Kraft. Im Jahr 2025 legte die Kommission erneut ein umfangreiches Maßnahmenpaket vor. 

Bürokratieabbau

Die Kommission hat nun auch Schritte unternommen, um den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte zu verringern. Im Rahmen der Aktualisierung eines Systems, das Satellitenüberwachung Vor-Ort-Besuchen vorzieht, wird die Zahl der Kontrollbesuche durch nationale Behörden um bis zu 50 % reduziert

Darüber hinaus wurde es den Landwirtinnen und Landwirten, die durch extreme Wetterereignisse Schäden erlitten haben, im Mai 2024 von der Kommission erleichtert, ihre EU-Zahlungen zu erhalten, indem der Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte bei der Einreichung von Anträgen und für die nationalen Behörden bei der Bearbeitung der Zahlungen verringert wurde. Im Jahr 2025 legte die Kommission erneut ein umfangreiches Maßnahmenpaket vor, das auf den Verwaltungsaufwand, die Kontrollen, die Umsetzung, die Krisenreaktion und den Investitionsbedarf des Sektors ausgerichtet ist

Sie arbeitet zudem eng mit den Regierungen der Mitgliedstaaten zusammen. Diese spielen eine Schlüsselrolle dabei, die Belastung der Landwirtinnen und Landwirte in Grenzen und in einem angemessenen Verhältnis zu dem zu halten, was für die Erreichung der EU-Ziele erforderlich ist. Für eine wettbewerbsfähigere Landwirtschaft bedarf es einfacherer politischer Maßnahmen und Zugang zu den richtigen Instrumenten. 

Gleichzeitig sind eine sachdienliche Berichterstattung und Kontrollen erforderlich, um sicherzustellen, dass die politischen Ziele, einschließlich der Umweltziele, erreicht werden. Die Kommission muss hierzu die richtige Balance finden: Einerseits müssen Landwirtinnen und Landwirte ihre Flächen ohne übermäßige administrative Anforderungen bewirtschaften können und andererseits müssen die EU-Gelder korrekt ausgegeben werden

Ein Blick in die Zukunft

Die Kommission steht in ständigem Kontakt mit Vertretern der Landwirtinnen und Landwirte und anderen Interessengruppen, um die aktuelle und künftige Landwirtschaftspolitik und -gesetzgebung zu erörtern. Für eine erfolgreiche Vereinfachung müssen die nationalen Regierungen und die Landwirtinnen und Landwirte einbezogen werden. Eine geringere Belastung der Landwirtinnen und Landwirte und gestraffte Finanzierungsvorschriften sind nunmehr eine Priorität und werden auch in der nächsten Förderperiode nach 2027 eine Priorität bleiben.

Podcast „Nahrung für Europa“

  • A man and woman standing in a field - cows grazing in the background.
    41. Zukunft der Landwirtschaft: der strategische Dialog aller Interessenträger hat begonnen

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    7. März 2024

  • 46. Strategischer Dialog: auf dem Weg zu einer gemeinsamen Vision der EU-Landwirtschaft von morgen

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    12. September 2024

Rechtshinweis: Der veröffentlichte Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist nicht rechtsverbindlich.

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