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Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

Wird über die EU-Agrarpolitik ein Pauschalmodell von oben vorgeschrieben oder sind länderspezifische Ansätze zulässig?

Ein neuer, maßgeschneiderter Ansatz

Den EU-Ländern steht es frei, Landwirtinnen und Landwirte nach eigenem Ermessen zu unterstützen, sofern sie sich an einige wenige EU-Vorschriften halten und ihre Maßnahmen an den Zielen der EU und den bereits ermittelten, wichtigsten Herausforderungen für die Landwirtschaft ausrichten.

Dies erfolgt über den GAP-Strategieplan jedes Landes – eine neuer, von der Basis ausgehende Arbeitsweise, die 2023 eingeführt wurde:

  • Zunächst legt die EU die grundlegenden politischen Regeln fest (Ziele, Maßnahmenarten und Mindestanforderungen).
  • Danach entwickelt jedes EU-Land seinen eigenen Plan, in dem spezifische Schwerpunkte, Ziele und Maßnahmen dargelegt werden, wie die EU-Unterstützung für den eigenen Bedarf des Landes genutzt werden soll.

Ein Beispiel dafür ist, dass die EU-Länder die größten ökologischen Herausforderungen für ihre Landwirtschaft ermitteln und „Öko-Regelungen“ und andere Umweltmaßnahmen zu ihrer Bewältigung konzipieren können.

Auf diese Weise tragen die nationalen Regierungen mehr Verantwortung und haben mehr Kontrolle darüber, wie die vereinbarten Ziele erreicht werden können.

Podcast „Nahrung für Europa“

  • 53. Polen: 21 Jahre Gemeinsame Agrarpolitik (nur auf EN verfügbar)

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  • Podcast episode 27
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  • The Food for Europe podcast episode 18
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    15. September 2022

  • The Food for Europe podcast episode 12
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Rechtshinweis: Der veröffentlichte Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist nicht rechtsverbindlich.

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